Die Einführungsklasse
Die Einführungsklasse (EFK) ist eine besondere Klasse der 11. Jahrgangsstufe am Gymnasium. Der erfolgreiche Besuch berechtigt zum Eintritt in die Oberstufe/Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) des Gymnasiums mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife. Nach mittlerweile acht Jahren können wir eine durchweg positive Bilanz ziehen.
Wichtige Termine im Schuljahr 2022/23:
Di. 31.01.23, 19 Uhr: Infoabend zur Einführungsklasse
Mi. 01.03.23: Endtermin für Voranmeldung EFK 23/24
Im Schuljahr 2023/24 wieder eine Einführungsklasse am Meranier-Gymnasium
Wir planen für das nächste Schuljahr wieder eine Einführungsklasse am MGL. Dazu haben sich die Voraussetzungen für die Aufnahme deutlich verändert:
Sie benötigen
- einen Mittleren Schulabschluss und
- einen Notendurchschnitt in Deutsch, Englisch und Mathematik von 2,00 oder besser im Abschlusszeugnis. In Ausnahmefällen kann der Notendurchschnitt durch ein pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird, ersetzt werden.
Hier finden Sie Informationen der Staatlichen Schulberatung und den Infoflyer des Kultusministeriums zur Einführungsklasse (bitte anklicken).
Sollten Sie noch Fragen haben oder persönliche Beratung wünschen, dann können Sie sich direkt an den Beratungslehrer oder Schulleiter wenden. Wir freuen uns auf Sie!
Thomas Büttner, Absolvent unserer Einführungsklasse, über seine Erfahrungen:
Alternative Wege aufs Gymnasium (§ 7 GSO, Absatz 1)
Direkter Eintritt in eine reguläre zehnte Klasse des Gymnasiums
Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Abschluss können in eine reguläre 10. Klasse des Gymnasiums eintreten.
Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel ein Jahr.
Direkter Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe
Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können direkt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums eintreten. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser benötigen sie eine Aufnahmeprüfung in den Kernfächern ihrer Ausbildungsrichtung. Wenn sie im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern einen Notendurchschnitt von 1,5 oder besser haben, entfällt diese Aufnahmeprüfung.
Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel ein Jahr.