Die Hausordnung

Die Schule ist ein Ort des Lernens; in ihr bereiten sich junge Menschen auf einen erfolgreichen Bildungsabschluss vor. Schule ist aber auch ein Ort des sozialen Miteinanders, denn die Schule soll neben dem Geist auch den Körper, das Herz und den Charakter bilden.

„Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Oberzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.”

(Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG Art 1,2).

Die Schule will die jungen Menschen als umfassend gebildete Persönlichkeiten nach dem Abitur entlassen und es ihnen ermöglichen, ihr Leben als verantwortungsbewusste Mitglieder der Gesellschaft zu meistern.

Wenn viele Menschen täglich beisammen sind, müssen sie sich auf bestimmte Regeln für ihr Zusammenleben einigen. Daher haben die Vertreter von Lehrern, Schülern und Eltern die folgende Hausordnung für das Meranier-Gymnasium erarbeitet. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Schulbereich aufhalten.

§ 1 Kultur des zwischenmenschlichen Umgangs
Der Umgang mit anderen Menschen: Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Verwaltungsangestellten und Mitarbeitern, Besuchern und Gästen ist von gegenseitigem Respekt und Offenheit geprägt. Alle Schulangehörigen schreiten konsequent gegen alle Fälle von Gewalt ein, sei sie körperlich oder verbal. Aggressives Verhalten darf keine Anerkennung genießen.
§ 2 Ordnung und Sauberkeit
Jeder schont alle Einrichtungen so gut wie möglich und hält das Schulhaus und die einzelnen Räume sauber. Bilder und Poster etc. werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen aufgehängt; der Aushang von Plakaten Dritter bedarf der Erlaubnis durch die Schulleitung vgl. § 7). Schäden an den Einrichtungen des Hauses sind sofort einer Lehrkraft oder dem Hausverwalter zu melden.
§ 3 Unterrichtsablauf
Vor Beginn des Unterrichts

Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen es am Fahrradparkplatz an der Andreas- Mahr-Straße oder am Rand von Hof 1 ab. Mopeds, Mofas und Motorräder werden in der Parkbucht links vom Hofeingang oder auf dem gekennzeichneten Abstellplatz an der Andreas-Mahr- Straße geparkt. Oberstufenschüler, die mit dem eigenen Auto zur Schule kommen, parken rücksichtsvoll außerhalb des Schulgeländes; wenn sie in Freistunden das Schulgelände verlassen, werden sie gebeten, auf die Anlieger Rücksicht zu nehmen (nicht lärmen, Abfälle vermeiden).

Alle Schüler sind rechtzeitig vor Beginn ihres Unterrichts in der Schule; Schüler, die früher ankommen, halten sich in der Aula auf. Die Aufsicht sperrt die mit einem grünen Punkt auf dem Türschild gekennzeichneten Unterrichtsräume gegen 7.50 Uhr auf; Lehrkräfte, die dies für ihr Zimmer nicht wünschen oder in Fachräumen unterrichten, sind gehalten, ihre Räume spätestens 7.55 Uhr selbst zu öffnen. Lehrkräfte und Schüler finden sich spätestens 7.55 Uhr im Unterrichtsraum ein. Das Betreten der Fachräume ist nur in Gegenwart des betreffenden Fachlehrers erlaubt.

Nach Beginn des Unterrichts

Der Absentenheftführer trägt zu Beginn des Unterrichts die fehlenden Schüler ein und bringt die Eintragung zu Beginn jeder Stunde auf den aktuellen Stand. Ist ein Mitschüler etwa 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, verständigt der Absentenheftführer das Sekretariat 1. Er legt das Absentenheft in jeder Stunde dem zuständigen Lehrer vor. Ist zehn Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch kein Lehrer erschienen, meldet der Klassensprecher dies dem Sekretariat.

Stundenwechsel

Am Ende des Unterrichts trägt in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 die Lehrkraft die erteilte Hausaufgabe und die dafür benötigte Arbeitszeit in das Klassenbuch ein. Bei jedem Stundenwechsel (auch bei geteiltem Unterricht und in der Qualifikationsstufe) werden die Tafel gereinigt und verwendetes Gerät aufgeräumt; die Overheadprojektoren sind am Ende des Schultages mit Schutzhauben abzudecken, die Beamer auszuschalten. Ist mit dem Stundenwechsel ein Wechsel des Unterrichtsraumes verbunden, suchen die Schüler den neuen Raum ohne Verzögerung auf. Die Lehrer schließen die Klassenzimmer ab und sorgen dafür, dass alle Fenster geschlossen und die Lichter ausgeschaltet sind.

Pausenregelungen

In der Pause (10.15-10.35 Uhr) begeben sich die Schüler auf dem nächsten Weg in die Pausenhöfe bzw. die Aula. Untersagt ist der Aufenthalt in den Treppenhäusern, den Untergeschossen und an der Rampe im Pausenhof 1. Die Lehrer schließen die Unterrichtsräume ab. Der zuständige Fachlehrer bzw. die Aufsicht schließt gegen 10.30 Uhr wieder auf.

Der Pausenhof 1 ist eine Ruhezone, in der Herumrennen und Fangspiele untersagt sind. Im Pausenhof II ist genügend Platz für Bewegung. Für die „Bewegte Pause” gelten besondere Regelungen (siehe Aushang am Hartplatz). Bei schlechtem Wetter, feuchtem Belag, Eis oder Schnee ist der Sportplatz gesperrt. Dies wird durch eine Sperrkette angezeigt.

Schülerinnen und Schüler, die Schach spielen oder die Lese-Ecke nutzen wollen, dürfen dies auf der Freifläche im ersten Stock Neubau; anwesende Lehrkräfte sind angehalten, hier in angemessenem Rahmen für Ruhe zu sorgen und störende andere Nutzungen zu untersagen.

Bei Regen halten sich die Schüler in der Aula oder in den anschließenden Gängen auf.

Fünf Minuten vor Schluss der Pause ertönt das Gongzeichen zur Rückkehr zum Unterricht, die Schülerinnen und Schüler begeben sich unverzüglich in den jeweiligen Unterrichtsraum.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist Schülern der 5. bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für Freistunden und für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Während der Vormittagspause dürfen auch Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsstufe das Schulgelände nicht verlassen.

Mittagspause

In der Mittagspause halten sich Schülerinnen und Schüler der 5. bis einschließlich der 7. Jahrgangsstufen in der Regel im Schulhaus bzw. auf dem Schulhof auf. Ihnen stehen als Aufenthaltsräume die Aula, der Mensabereich, die Bibliothek und bestimmte Klassenzimmer im Erdgeschoss des Altbaus zur Verfügung. Der Raumbedarf der Offenen Ganztagsschule ist zu respektieren.

Jeder Nutzer des Mensa- und Aulabereichs stellt beim Verlassen seinen Stuhl an den richtigen Ort zurück und hinterlässt seinen Platz sauber.

Abschluss des Unterrichts

Vor dem Verlassen des Klassenzimmers sorgt jeder dafür, dass sein Platz sauber und in Ordnung ist. Die Ablagen unter den Tischen sind zu säubern (Turnkleidung, Zeichenblöcke, Bücher, Hefte, sind mit nach Hause zu nehmen, Speisereste etc. zu entsorgen). Der Ordnungsdienst ist dafür verantwortlich, dass das Klassenzimmer in einwandfreiem Zustand verlassen wird und die Tafeln gereinigt sind. Die Lehrkraft überprüft anhand des am Türschild angebrachten Belegungsplans, ob der Raum an diesem Tag noch weiter genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Stühle auf den Tisch gestellt, der Beamer ist auszuschalten, der PC herunterzufahren. Die Zimmer werden abgeschlossen.

Behandlung von Medien

Medien sind mit großer Sorgfalt zu behandeln. Besonders mit elektronischen Medien und der zugehörigen Peripherie dürfen Schüler nur auf Anweisung und unter Aufsicht der Lehrkraft umgehen. In den Computerräumen darf nicht gegessen oder getrunken werden.

§ 4 Sprechzeiten des Direktorats und des Sekretariats
Schüler können das Direktorat und das Sekretariat normalerweise nur außerhalb des Unterrichts, also vor allem vor Schulbeginn und während der Pause aufsuchen. Wer während des Unterrichts erkrankt, beantragt Befreiung bei der Verwaltungskraft in der Bibliothek, wenn diese nicht anwesend ist, im Sekretariat. Bei voraussehbarer Abwesenheit vom Unterricht, z.B. wegen eines ärztlichen Untersuchungstermins, soll spätestens eine Woche zuvor eine Befreiung beim Direktorat beantragt werden.
§ 5 Unfallverhütung, Verhalten bei Unfällen

Von jedem Schüler wird erwartet, dass er sich an die allgemeinen Sicherheitsvorschriften und die Anordnungen der jeweils Aufsicht führenden Lehrkraft hält und damit Unfälle vermeiden hilft. Besonders zu beachten ist:

  • Auf Treppengeländer, Stockwerksbrüstungen und Fensterbänke darf man sich nicht setzen. Auch das Darüberbeugen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
  • Das Fahren mit Moped, Motorrad, Skateboard bzw. In-Line-Skates, Fahrrad und Klapproller ist auf demSchulgelände wegen erhöhterUnfallgefahr nicht erlaubt.

Ereignet sich ein Unfall, bei dem ein Schüler verletzt wird, steht für die Erste Hilfe Verbandsmaterial im Hausverwalterzimmer, im Sekretariat II, in den beiden Sportlehrerzimmern sowie in den Fachräumen für Biologie, Chemie und Physik zur Verfügung. In den Sportlehrerzimmern steht für Notfälle eine Liege.

Bei Unfällen in der Schule, bei Schulveranstaltungen oder auf den Wegen dorthin haben die betroffenen Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten den Unfall unverzüglich dem Sekretariat zu melden, wo eine Unfallanzeige für die Versicherung ausgefüllt wird. Wenn das Sekretariat geschlossen ist, ist der Hausverwalter oder eine Lehrkraft zu informieren.

§ 6 Gesundheit und Sicherheit

Rauchen (auch die Benutzung von E-Zigaretten, E-Shishas o.ä.) sowie jeder Drogen- und Alkoholkonsum sind innerhalb der Schulanlage nicht erlaubt.

Mitgeführte Mobiltelefone sind auszuschalten; ihre Benutzung ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis durch eine Lehrkraft gestattet (vgl. BayEUG Art. 56 (5)). Die Benutzung anderer digitaler Speichergeräte (z.B. Notebooks, Tablets, CAS-Rechnern, E-Book-Readern) ist nur zu schulischen Zwecken und außerhalb des Unterrichts nur in der Zentralbliothek gestattet.

Das Mitbringen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt. Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

§ 7 Außenkontakte

Schulöffentliche Plakate und Aushänge mit Außenbezug sowie das Verteilen von Publikationen müssen von der Schulleitung explizit genehmigt werden.

Parteipolitische und kommerzielle Werbung auf dem Schulgelände sind verboten.

Schulfremden Personen ohne berechtigtes Anliegen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände verboten. Dies gilt auch für das Einfahren in den Schulbereich während der Unterrichtszeiten (Lehrerparkplatz). Hausrecht übt der Schulleiter, in seiner Vertretung jede Lehrkraft aus.

§ 8 Haftungsausschluss

Größere nicht benötigte Geldbeträge und Wertgegenstände sind zu Hause zu lassen. Kleinere Geldbeträge sollen die Schüler möglichst bei sich tragen und nicht in Schultaschen oder Mäppchen aufbewahren. Bei Verlusten bzw. Beschädigungen übernimmt die Schule in keinem Fall eine Haftung. Dies gilt auch für Kleidung.

Die Schule empfiehlt das Anmieten eines sicheren Schließfaches und die Nutzung der INET-Karte für bargeldlosen Einkauf am Kiosk.

Auch für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von auf dem Schulhof abgestellten Rollern, Fahrrädern und anderen Fahrzeugen aller Art übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

Diese Bestimmungen können nur einen äußeren Rahmen für das Zusammenleben an unserer Schule abstecken. Entscheidend für das Gelingen von Schule sind gegenseitige Rücksicht, Offenheit und guter Wille. Beispielgebendes Verhalten bewirkt mehr als jede Vorschrift.

Lichtenfels, im September 2020

Thomas Carl, OStD