Der Elternbeirat 2024 – 2026

Wir danken den Eltern, die kandidiert haben sowie auch allen anderen für die Zeit, die sie sich im Schuljahr 2024/25 für die Wahl genommen haben.

Gewählt wurden im Schuljahr 2024/25:

  • 1. Vorsitzende: Angela Wunderlich
  • 2. Vorsitzender: Peter Fleck
  • Schriftführerin: Monika Goller
  • Kassiererin: Dagmar Gagel
  • LEV: Angela Wunderlich, Peter Fleck und Maria Ernst
  • Schulforum: Susanne Deininger, Angela Wunderlich und Eileen Ahles
  • Festausschuss: Jürgen Schnapp, Catrin Peplinsky, Thomas Morgenroth und Jeannette Spitzenpfeil
  • Kassenprüfer: Gerald Stangl und Maria Ernst
Angela Wunderlich
Susanne Deininger
Monika Goller
Dagmar Gagel
Catrin Peplinsky
Thomas Morgenroth
Maria Ernst
Gerald Stangl
Peter Fleck
Eileen Ahles
Jürgen Schnapp
Jeanette Spitzenpfeil

Der Elternbeirat versteht sich als Mittler zwischen Eltern, Schülern und Lehrern und möchte sich aktiv in die Schulfamilie einbringen. Dabei wird ihm bei der Organisation und Konzeption von Schule eine weitreichende Einflussnahme und ein Mitspracherecht eingeräumt.

Dieses Recht kann nur durch eine aktive Elternschaft in Anspruch genommen werden. Es konzentriert sich auf diese Schule und ihre Mitglieder, kann aber auch Fernwirkung über die Landeselternvereinigung (LEV) bis ins Kultusministerium haben.

Schule funktioniert nicht nur einfach, weil sie vom Staat bereit gestellt wird. Sie kann besser, praxisnaher und menschlicher gestaltet werden, wenn jeder für das, was darin geschieht, Verantwortung übernimmt.

elternbeirat@meranier-gymnasium.de

Werden Sie aktiv für Ihre Kinder:

1 Informieren Sie sich auf der Homepage des Meranier Gymnasiums.

2 Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anregungen zum Schulalltag mit.

3 Melden Sie sich bei Problemen mit und in der Schule.

Ihre Ansichten und Anliegen sind uns wichtig!

Unter Aufgaben – aktuelle Arbeitsbereiche finden sie die Themen, mit denen wir uns gerade beschäftigen. Diskutieren sie mit uns und machen sie uns darauf aufmerksam, was sie im schulischen Bereich beschäftigt. Dann können wir ihre Themen einbringen und Probleme weiterleiten.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit des Elternbeirats an einem bayerischen Gymnasium sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen niedergelegt:

Die Mitglieder des Elternbeirats werden von den Eltern ihres Gymnasiums für zwei Jahre gewählt und wahren die Interessen der Eltern an ihrer Schule. Sie repräsentieren die Elternschaft gegenüber dem Sachaufwandsträger, der Gemeinde und anderen im Bildungsbereich tätigen Organisationen.

Der Elternbeirat arbeitet vertrauensvoll mit Schulleitung und Lehrerschaft zusammen und wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

Durchführung von Veranstaltungen zur Pflege und Förderung der Gemeinschaft von Schule und Elternhaus
Fragen der schulischen Freizeitgestaltung
Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse
Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie der Ausstattung der Schülerbibliothek
Grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule
Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
Einführung von Schulversuchen
Formulierung von Vorschlägen, Wünschen und Anregungen zur Entwicklung und Profilbildung der Schule sowie zu Grundsätzen der Umsetzung des verfügbaren Lehrerbudgets
Anhörung bei disziplinarischen Maßnahmen
Angebot von Wahlunterricht
Beginn/Ende des Unterrichts und Pausenregelung
Die Zustimmung des Elternbeirats ist erforderlich für Schullandheimaufenthalte, Schulskikurse, Studienfahrten und Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches

Weitere Aufgaben:

Entsendung dreier Mitglieder in das Schulforum (Art. 69 BayEUG und § 23 GSO); der Teilnahme am Schulforum kommt besondere Bedeutung zu, da in diesem Gremium Schüler, Eltern und Lehrer gleichermaßen vertreten sind.
Vertretung der Eltern ihrer Schule in der Landes-Eltern-Vereinigung (LEV).