Eine Jahreshauptversammlung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies die Interessen des Vereins erforderlich machen oder wenn die Einberufung einer solchen Versammlung von einem Zehntel der Vereinsmitglieder in einem schriftlich begründeten Antrag vom Vorstand verlangt wird.
Die Einladung zur Jahreshauptversammlung und zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch Veröffentlichung im Obermain-Tagblatt, ersatzweise im Fränkischen Tag, unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten und Rechenschaft über die dem Verein zugegangenen Gelder und deren Verwendung abzugeben.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstandes und Wahl des Kassenprüfers,
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes,
- Abstimmung über eingegangene Anträge,
- Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.
Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen und die Vereinsauflösung ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig.
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.
Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.